• Aktuelle Nachrichten

Klimabonus Mobilität

  • 2025-03-10

Die Förderbeträge sind für Fahrzeuge, die ab dem 1. Oktober 2024 bestellt werden, wie folgt gestaffelt:

Förderbeträge

Eine Beihilfe in Höhe von 6.000 Euro für:

  • 100%ige Elektroautos, sofern der Stromverbrauch 160 Wh/km (entspricht 16 kWh/100 km) nicht übersteigt,
  • 100%ige Elektroautos mit sieben oder mehr Sitzplätzen, sofern der/die Antragsteller/in in einem Haushalt mit mindestens fünf Personen lebt, um den Bedürfnissen von Großfamilien Rechnung zu tragen,
  • 100 % elektrische Kleintransporter und Autos mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.

Eine Prämie von 3.000 Euro für 100%ige Elektroautos, wenn ihr Stromverbrauch zwischen 161 Wh/km und 180 Wh/km liegt. Der letztgenannte Schwellenwert wird auf 200 Wh/km angehoben, sofern die maximale Nettoleistung des Antriebssystems des Autos 150 Kilowatt oder weniger beträgt.

Die Finanzhilfen für andere 100%ige Elektrofahrzeuge (Vierradfahrzeuge, Motorräder und Mopeds) werden in unveränderter Höhe fortgesetzt (50% der Kosten des Fahrzeugs ohne Mehrwertsteuer, jedoch nicht mehr als 1.000 Euro).

Diese neue Finanzhilferegelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 gekauft werden.

Mindesthaltedauer

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die Mindesthaltedauer auf 36 Monate verlängert, um den vorzeitigen Export von Fahrzeugen, die in Luxemburg subventioniert wurden, zu verhindern. Eine solche Verlängerung der Mindesthaltedauer wird dazu beitragen, die Entstehung eines Gebrauchtwagenmarktes für 100%ige Elektroautos zu stimulieren.

Finanzielle Unterstützung für gebrauchte Elektroautos

Um den längeren Verbleib von Elektroautos im nationalen Fahrzeugbestand zu fördern, wird eine neue finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro für Gebrauchtwagen, die mindestens drei Jahre alt sind, eingeführt, sofern der Empfänger der Unterstützung das Auto mindestens zwei weitere Jahre hält und nicht im selben Haushalt wie der Verkäufer des Fahrzeugs lebt.

Nützliche Informationen:

Die detaillierten Bestimmungen des Klimabonus-Finanzhilfeprogramms mit einem Simulator für die Höhe der Finanzhilfe sind unter www.klimabonus.lu verfügbar.

Die Antragsformulare für die Finanzhilfen sind unter www.guichet.lu verfügbar.

Mitgeteilt vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität.