Die Bereitstellung eines Firmenwagens (z. B. vom Arbeitgeber geleast) ist in Luxemburg üblich und Teil der Vergütungspolitik vieler Arbeitgeber. Die Bereitstellung eines Dienstwagens für einen Arbeitnehmer für seine beruflichen und privaten Reisen stellt eine steuerpflichtige Sachleistung als Einkommen aus bezahlter Beschäftigung dar und unterliegt den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Kauf eines Firmenwagens (mit Kaufoption geleast) durch den Arbeitnehmer zu einem Preis, der unter dem Marktpreis liegt, stellt ebenfalls eine steuerpflichtige Sachleistung als Einkommen aus einer Anstellung dar und unterliegt der Sozialversicherungsbeiträge. Betroffene Personen Betroffen ist jeder gebietsansässige oder gebietsfremde Mitarbeiter, dessen Firmenwagen für persönliche Zwecke verwendet wird. 1. Praktischer Fall der Flatrate-Methode zur Beurteilung des Sachnutzens. Die Sachleistung wird mit einer monatlichen Pauschale von 1,5% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs (einschließlich Optionen und Mehrwertsteuer) abzüglich des vom Verkäufer gewährten Nachlasses bewertet. Die Bewertung des Sachnutzens ist für Gebrauchtwagen gleich. Beispiel: Fahrzeugkatalogpreis: 30.000 Euro inkl. MwSt - Starker Rabatt des Verkäufers für ein neues Fahrzeug auf Lager: z. - 6.000 Euro MwSt. Inbegriffen (Rabatte liegen oft in der Größenordnung von 20% bis 30%) Kaufpreis des Fahrzeugs im Neuzustand 24.000 Euro MwSt. Enthalten Monatliche steuerpflichtige Sachleistung: 1,5% x 24.000 = 360 Eur 2. Praktischer Fall eines Buy-outs eines Firmenwagens durch den Mitarbeiter. Der Kauf eines Firmenwagens (mit Kaufoption geleast) durch den Arbeitnehmer zu einem Preis, der unter dem Marktpreis liegt, stellt eine steuerpflichtige Sachleistung dar und unterliegt den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Steuerbemessungsgrundlage der Sachleistung entspricht der Differenz zwischen dem Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Rückkaufs und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Preis. Die Bewertung des Nutzens stößt auf das Problem der Ermittlung des Marktwerts des betreffenden Fahrzeugs. In Anbetracht der verschiedenen Faktoren, die diese Bewertung wahrscheinlich beeinflussen, vor allem aber aus Gründen der Steuergerechtigkeit, empfiehlt die luxemburgische Steuerverwaltung eine vereinfachte Methode. Beispiel: Kaufpreis des Fahrzeugs im Neuzustand: 24.000 Eur (Mehrwertsteuer und Optionen inklusive nach Abzug des vom Verkäufer gewährten Rabattes) Am Ende des Leasingvertrags überträgt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der das Fahrzeug 4 Jahre lang zur Verfügung gestellt hat, das Kaufrecht. Am Ende des Leasingvertrags hat das betreffende Fahrzeug einen Marktwert von 35% des Kaufpreises (24.000 x 35% = 8.400 Euro). Vom Arbeitnehmer gezahlter Rückkaufpreis (in der Regel 10% des Fahrzeugpreises in neuwertigem Zustand bei finanziellen oder semi-operativen Leasingverhältnissen): 2.400 Eur Die Sachleistung würde 6.000 Euro (8.400 Euro - 2.400 Euro) betragen. Dieser Betrag unterliegt der Quellensteuer auf Löhne und Sozialversicherungsbeiträge als Einkommen aus Anstellung. Easy Lease bietet Ihnen über sein Netzwerk regionaler und interregionaler Werkstätten neue Fahrzeuge aller Marken und Modelle zu hohen Rabatten!